Ne bis in #idem
#Rechtsgrundsatz
Art. 103 Abs. 3 GG: #Niemand darf wegen derselben #Tat auf #Grund der #allgemeinen #Strafgesetze #mehrmals #bestraft werden
#Verbot der #Doppelverfolgung sei #Bollwerk gegen #staatliche #Willkür
vgl. #Inquisition als #Dauerermittlung gegen #Unschuldige
#Diskurs habe sich weg von #Rechtssicherheit durch #formale #Regeln / #Rechtspositivismus hin zu #materieller #Gerechtigkeit #verschoben
#SZ, 22.04.22, #Politik, S.8, #Janisch - Die #Wucht der #Emotionen