@tux @kuketzblog Das bayerische Kultusministerium hat geregelt, dass es für die ganze Klasse bzw. den ganzen Kurs keine Videokonferenzen geben darf, wenn eine Person nicht zugestimmt hat.
@PanTau @tux @kuketzblog Vermutlich handelt es sich um ein KMS (Kultusministerielles Schreiben), die meines Wissens nicht veröffentlicht werden. Sowieso bin ich mir nicht sicher, ob eine Klage auf Grundlage dessen erfolgreich wäre, weil das an sich meinem Verständnis nach eine verwaltungsinterne Vorschrift ohne Rechtscharakter sein dürfte.
@utf8equalsX @tux @kuketzblog
Ich werde irre! Wo steht das? Ich muss gerade gegen meine Schule klagen...das ist nicht witzig. Bitte, Bitte: wo steht das?